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Spende für die Armenküche in Damaskus

06. 07. 2014

Zakat und Zakat ul Fitr für 2014

 

Sufi-Zentrum Berlin
Wissmannstr. 20 | D-12049 Berlin

Telefon: 030 - 612 04 844

 

 

Unterstützen Sie die Armenküche in Damaskus

mit einer Spende oder ihrer Zakat und Zakat ul Fitr für 2014

 

Das Sufi Zentrum Rabbaniyya -'Der Wahre Mensch e.v.' unterstützt die Menschen in Syrien, seit Anbeginn des Krieges im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Für die Armen und Flüchtlinge in Damaskus findet zwei Mal die Woche eine Armenküche in Jabal-Qasyun statt, die sie mit drei Mahlzeiten versorgt.
Wenn auch Sie ihren Beitrag zu diesem heiligen Dienst an der Menschheit in der Zeit der Not leisten möchten, unterstützen Sie uns mit ihrer Spende.
Helfen Sie mit, unsere kostenlosen und unbezahlbaren Leistungen im Dienst der Nächstenliebe weiter aufrecht zu erhalten. Sie können die Bedürftigen in Sham-ı Sherif-Damaskus auch mit ihrer Zakat* und Zakat ul Fitr** unterstützen.

 

 

Bitte melden Sie sich telefonisch bei:
KılıiçBey: 0177.444 71 72 oder bei
Susanne Würfl: 0177.45 56 539

 

Allah der Allmächtige Herr möge Sie dafür im Hier und Hiernach mit dem Vielfachen belohnen.

 

 

* Zakat:
Die Zakat- Armengabe gehört zu den fünf Säulen des Islam, die jeder gläubige Muslim verpflichtet ist einzuhalten. Die Zakat-Spende während des Fastenmonats Ramadhan ist von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen und finanziell dazu fähigen Muslim zur finanziellen Beihilfe von Armen, Sklaven, Schuldnern und Reisenden zu tragen.

 

 

Denn Allah, der Erhabene sagt:
"Wahrlich, die Abgaben sind für die Armen und die Bedürftigen und für die mit ihrer Verwaltung Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Verschuldeten, für die, die sich für die Sache Allahs einsetzen, und für Reisende; dies ist ein Gebot von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise."

[ Heiliger Qur’ân, 9:60 ]

 

 

Dieser segensreiche Vers macht deutlich, an wen die Zakât zu entrichten ist.
Die Entrichtung der Zakat kann in Sachwerten oder Bargeld erfolgen.
Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (asv) hat diesen Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 2.651 Euro, Stand: 6.Juli 2014) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres (ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr), so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.
Selbstständige Geschäftsleute und Händler sollten am Anfang des Jahres anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet.

 

 

Die Zakat- Pflicht verjährt nicht und muss daher für alle versäumten Jahre nachträglich entrichtet werden.
Da die Zakat- Pflicht mit dem Tode nicht erlischt, muss die Zakat von der Erbmasse gezahlt werden und zwar vor der Verteilung an die Erben.

 

 

**Zakat ul Fitr:
Zakat-ul-Fitr ist eine auf den Monat Ramadan begrenzte Spende, die als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen während des Fastens im Monat Ramadan angesehen wird.
Die Zahlung dieser speziellen Spende ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder).
Die Höhe der Zakat-ul Fitr wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land.
Zur Zeit (2014) beträgt die Zakat-ul Fitr in Deutschland 8,- Euro pro Person. Die Zakat-ul Fitr muß zwischen Beginn des Ramadan und spätestens vor dem Id-Gebet entrichtet werden.

 

Bild zur Meldung: Spende für die Armenküche in Damaskus